Damit Sie die Kosten von Training steuerlich absetzen können, müssen in Ihrem Training berufsspezifische Inhalte vermittelt werden. Bitte kontaktieren Sie mich gerne, ob Ihre angestrebten Lernthemen steuerlich geltend gemacht werden können.
Unternehmen und Organisationen können jene Ausgaben für Fortbildung, die mit der unmittelbaren Tätigkeit ihrer Führungskräfte, Mitarbeiter*innen und Teams zusammenhängt, steuerlich absetzen.
Sie bekommen für das geleistete Training eine Honorarnote mit der genauen Bezeichnung des vermittelten Wissens – bei beruflicher Relevanz können Sie diese Kosten dann in Ihrer Arbeitnehmer*innenveranlagung bzw. Steuererklärung anführen.
Ich freue mich auf Ihre werte Kontaktaufnahme und die gelingende Zusammenarbeit mit Ihnen im Training!
Helga Blöchl, Bakk. | www.selbst-stärkung.at
Praxis Selbst-Stärkung | Coaching, Mediation, Training
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